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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Allgemeine Geschäftsbedingungen Shoe Footprint

Artikel 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit den unten angegebenen Bedeutungen verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
  • Angebot: Alle schriftlichen Angebote an den Käufer für die Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, bei denen diese Bedingungen untrennbar miteinander verbunden sind.
  • Käufer: Eine natürliche juristische Person, die weder in einem gewerblichen noch in einem gewerblichen Beruf handelt und einen Vertrag (aus der Ferne) mit dem Verkäufer abschließt.
  • Vereinbarung: Die Kaufvereinbarung (im Fernabsatz), die den Verkauf und die Lieferung von Produkten an den Käufer abdeckt, die bei Shoe Footprint gekauft wurden.
  • Produkte: Die von Shoe Footprint angebotenen Produkte, bei denen es sich um Turnschuhe handelt.
  • Verkäufer: Der Anbieter der Produkte an den Käufer, im Folgenden als Shoe Footprint bezeichnet.

Artikel 2: Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Shoe Footprint, alle Vereinbarungen zwischen Shoe Footprint und dem Käufer sowie für alle von Shoe Footprint angebotenen Produkte.
  2. Vor Abschluss eines Vertrags (im Fernabsatz) wird dem Käufer Zugang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt. Sollte dies zumutbar sein, wird Shoe Footprint den Käufer darüber informieren, wie er auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website von Shoe Footprint veröffentlicht sind, zugreifen kann, damit der Käufer diese auf einem nachhaltigen Datenträger speichern kann.
  3. In Ausnahmefällen kann es zu einer Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit Shoe Footprint vereinbart wurde.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und Folgevereinbarungen mit dem Käufer. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
  5. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als teilweise oder vollständig nichtig oder nichtig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Geltungsbereich wie die ursprüngliche Bestimmung hat/haben.
  6. Unklarheiten in Bezug auf den Inhalt, die Erklärung oder unbehandelte Situationen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Übereinstimmung mit dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und zu erklären.
  7. Wenn sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „er/ihn/sein“ beziehen, sollten sie gegebenenfalls auch so verstanden werden, dass sie sich auf „sie/ihr/ihr“ beziehen.

Artikel 3: Das Angebot

  1. Alle Angebote von Shoe Footprint sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Wenn ein Angebot eingeschränkt ist oder bestimmten Bedingungen unterliegt, wird dies im Angebot ausdrücklich erwähnt. Ein Angebot liegt nur dann vor, wenn es schriftlich festgehalten wird.
  2. Shoe Footprint ist an das Angebot gebunden, wenn der Käufer das Angebot innerhalb von 14 Tagen schriftlich annimmt oder wenn der Käufer den geschuldeten Betrag bezahlt. Shoe Footprint behält sich jedoch das Recht vor, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus triftigem Grund abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung der angebotenen Produkte zusammen mit den geltenden Preisen. Die Beschreibung ist klar genug geschrieben, um dem Käufer eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Fehler oder Irrtümer im Angebot können Shoe Footprint nicht angelastet werden. Bilder und spezifische Daten im Angebot sind nur indikativ und können keine Grundlage für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrags bilden. Shoe Footprint kann nicht garantieren, dass die in den Bildern angezeigten Farben genau mit den Farben des Produkts übereinstimmen.
  4. Die im Angebot genannten Lieferfristen und Lieferfristen sind nur Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder zur Auflösung des Vertrages, wenn die Fristen/-fristen überschritten werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Ein Angebot verpflichtet Shoe Footprint nicht, das Produkt zum reduzierten Preis für einen Teil des angegebenen Preises zu liefern.
  6. Ermäßigte Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Rabatte basieren auf der Lagerverfügbarkeit und gelten „solange der Vorrat reicht“.
  7. Der aktuelle Marktwert der Produkte kann schwanken, so dass der angegebene Preis entsprechend angepasst werden kann.

Artikel 4: Zustandekommen des Abkommens

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot annimmt, indem er ein Produkt bestellt oder eine Zahlung an Shoe Footprint leistet.
  2. Ein Angebot kann von Shoe Footprint über seine Website abgegeben werden.
  3. Wenn der Käufer das Angebot annimmt, wird Shoe Footprint den Vertrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen.
  4. Shoe Footprint haftet nicht für Fehler bei der Annahme, wenn der Käufer wissentlich oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass das Angebot einen Fehler oder Irrtum enthielt.
  5. Der Käufer ist berechtigt, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist auszuüben. In solchen Fällen ist der Käufer verpflichtet, das Produkt und die Verpackung sorgfältig zu behandeln. Das Produkt darf nur in dem Umfang ausgepackt oder verwendet werden, der zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Der Käufer ist für die direkten Kosten der Rücksendung des Produkts verantwortlich.

Artikel 5: Ausführung des Vertrags

  1. Shoe Footprint wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
  2. Falls die Vereinbarung die Beteiligung Dritter erfordert, hat Shoe Footprint das Recht, bestimmte Aktivitäten an diese Dritten auszulagern.
  3. Der Käufer ist dafür verantwortlich, personenbezogene Daten, die Shoe Footprint als notwendig angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen konnte, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenn diese Daten nicht innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens zur Verfügung gestellt werden, hat Shoe Footprint das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
  4. Während der Ausführung des Vertrags ist Shoe Footprint nicht verpflichtet, Anweisungen des Käufers zu befolgen, die vom Inhalt oder Umfang des Vertrags abweichen. Verursachen solche Anweisungen zusätzlichen Aufwand, ist der Käufer für den Ersatz der Mehrkosten verantwortlich.
  5. Vor Abschluss des Vertrags kann Shoe Footprint vom Käufer verlangen, dass er eine Sicherheit in Form einer vollständigen Vorauszahlung leistet.
  6. Shoe Footprint ist nicht verantwortlich für Schäden jeglicher Art, die sich aus dem Vertrauen auf ungenaue und/oder unvollständige personenbezogene Daten ergeben, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, die Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit war Shoe Footprint zuvor bekannt.
  7. Der Käufer stellt Shoe Footprint von möglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Schäden frei, die während der Ausführung des Vertrags verursacht wurden und dem Käufer zuzurechnen sind.

Artikel 6: Lieferung

  1. Wenn sich der Beginn, der Fortschritt oder die Lieferung des Vertrags verzögert, weil der Käufer die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, nicht ausreichend kooperiert oder keine Vorauszahlung geleistet hat, oder aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Shoe Footprint liegen, hat Shoe Footprint das Recht, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Alle Lieferfristen sind Richtwerte und gelten nicht als tödlich. Der Käufer muss Shoe Footprint eine schriftliche Erklärung zukommen lassen, um die Lieferzeit zu verlängern. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Verzögerungen bei der Ausführung des Vertrages.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt sowie in den Fällen abzunehmen, in denen die Produkte wie vereinbart für eine vorzeitige oder verspätete Lieferung verfügbar sind.
  3. Wenn der Käufer die Lieferung verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nachlässig zur Verfügung stellt, hat Shoe Footprint das Recht, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
  4. Wenn die Produkte von Shoe Footprint oder einem externen Spediteur geliefert werden, hat Shoe Footprint das Recht, die Versandkosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  5. Wenn Shoe Footprint für die Ausführung des Vertrags personenbezogene Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem alle erforderlichen personenbezogenen Daten vom Käufer bereitgestellt wurden.
  6. Jede von Shoe Footprint angegebene Lieferfrist ist ein Anhaltspunkt. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.
  7. Shoe Footprint ist berechtigt, in Teilen zu liefern, sofern nichts anderes vereinbart ist, und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  8. Lieferungen erfolgen erst nach Bezahlung aller Rechnungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Shoe Footprint behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn ein realistisches Risiko eines Zahlungsausfalls besteht.

Artikel 7: Verpackung und Transport

  1. Shoe Footprint ist verpflichtet, die Produkte ordnungsgemäß zu verpacken, um sicherzustellen, dass sie unter normalen Nutzungsbedingungen in gutem Zustand ankommen.
  2. Sofern nichts schriftlich vereinbart ist, enthalten alle Lieferungen die Umsatzsteuer (MwSt.), Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Der Erhalt der Lieferung ohne Bemerkungen oder Vermerke auf den Versandpapieren oder die Quittung gilt als Nachweis, dass sich die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in einem guten Zustand befand.

Artikel 8: Prüfung, Reklamationen

  1. Bei der Lieferung oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt muss der Käufer das Produkt inspizieren und auspacken oder verwenden, um festzustellen, ob er es behalten wird. Der Käufer muss beurteilen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen und den üblichen Handelsstandards entsprechen.
  2. Der Käufer muss sich über die korrekte Verwendung des Produkts informieren und das Produkt gemäß der Bedienungsanleitung persönlich testen. Shoe Footprint haftet nicht für die unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Käufer.
  3. Sichtbare Mängel oder Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung an info.shoefootprint@gmail.com Shoe Footprint gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen zu rügen, optische Beanstandungen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Wenn das Produkt durch fahrlässige Behandlung durch den Käufer beschädigt wird, ist der Käufer allein für den Wertverlust des Produkts verantwortlich.
  4. Wenn eine Reklamation rechtzeitig eingereicht wird, ist der Käufer weiterhin verpflichtet, die gekauften Produkte zu bezahlen. Wenn der Käufer ein defektes Produkt zurückgeben möchte, kann dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Shoe Footprint in Übereinstimmung mit den bereitgestellten Rücksendeanweisungen erfolgen.
  5. Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, müssen das Produkt und alle Anhänge in ihrem ursprünglichen Zustand und ihrer Originalverpackung in der von Shoe Footprint angegebenen Weise zurückgegeben werden. Die unmittelbaren Kosten und das Risiko der Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Käufers. Wenn das Produkt nicht in der Originalverpackung und mit sämtlichem Zubehör zurückgegeben wird, ist der Käufer für den Ersatz des Wertverlusts des Produkts verantwortlich.
  6. Shoe Footprint behält sich das Recht vor, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgegebenen Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
  7. Rückerstattungen an den Käufer erfolgen so schnell wie möglich, können jedoch bis zu 30 Tage nach Erhalt der Rücksendung dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf das zuvor angegebene Konto des Käufers.
  8. Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder offene Rechnungen zu begleichen.
  9. Wenn es einen Lieferausfall gibt oder wenn mehrere Produkte aufgrund eines Verschuldens von Shoe Footprint fehlen, sendet Shoe Footprint eine Anfrage an den Käufer, um die fehlenden Produkte weiterzuleiten oder die verbleibende Bestellung zu stornieren. Als Nachweis dient der Lieferschein. Schäden, die dem Käufer aufgrund von Lieferabweichungen entstehen, können Shoe Footprint nicht in Rechnung gestellt werden.

Artikel 9: Preise

  1. Die Preise der angebotenen Produkte unterliegen ständigen Marktschwankungen und können täglich oder wöchentlich variieren.
  2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  3. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrzöllen, Versand- und Bearbeitungskosten, Versicherungen, Abgaben und Steuern.
  4. Wenn die Produkte oder Rohstoffe Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, die außerhalb der Kontrolle von Shoe Footprint liegen, können die Produkte zu schwankenden Preisen angeboten werden. Das Angebot weist darauf hin, dass es sich bei den Preisen um Richtpreise handelt, die variieren können.

Artikel 10: Zahlungs- und Inkassopolitik

  1. Die Zahlung muss in der auf der Rechnung angegebenen Währung über die angegebene Methode erfolgen.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf ein im Voraus angegebenes Budget, es sei denn, beide Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
  3. Der Käufer muss die Zahlung vollständig auf die von Shoe Footprint angegebene Kontonummer und die von Shoe Footprint angegebenen Daten vornehmen. Eine andere Zahlungsfrist kann nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von Shoe Footprint vereinbart werden.
  4. Ist eine periodische Zahlungsverpflichtung vereinbart, behält sich Shoe Footprint das Recht vor, Preise und Tarife mit einer Frist von drei Monaten schriftlich anzupassen.
  5. Im Falle eines Konkurses oder Zahlungsaufschubs durch den Käufer sind alle Forderungen von Shoe Footprint sofort fällig und zahlbar.
  6. Shoe Footprint hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Kostensenkung, dann zur Reduzierung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Minderung des Hauptbetrags zu verwenden. Shoe Footprint kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer die Zahlung anders zuordnet, und die vollständige Zahlung verweigern, wenn aufgelaufene Zinsen und Kosten nicht beglichen wurden.
  7. Der Käufer erhält eine schriftliche Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist können außergerichtliche Kosten anfallen.
  8. Ab dem Datum des Verzugs hat Shoe Footprint ohne weitere Ankündigung Anspruch auf gesetzliche (kommerzielle) Zinsen, ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Eingang der vollständigen Zahlung. Die außergerichtlichen Kosten werden nach der Staffelung des niederländischen Beschlusses über die Entschädigung der außergerichtlichen Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnet.
  9. Wenn Shoe Footprint höhere oder zusätzliche Kosten entstehen, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese ebenfalls erstattungsfähig. Darüber hinaus gehen die Gerichts- und Vollstreckungskosten zu Lasten des Käufers.

Artikel 11: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von ShoeFootprint gelieferten Produkte bleiben Eigentum von ShoeFootprint, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Produkte, die sich noch unter dem Eigentumsvorbehalt von ShoeFootprint befinden, in irgendeiner Weise zu verpfänden oder zu belasten, bis das Eigentum vollständig übergegangen ist.
  3. Wenn ein Dritter die Produkte unter Eigentumsvorbehalt pfändet, muss der Käufer ShoeFootprint so schnell wie möglich benachrichtigen.
  4. Wenn ShoeFootprint von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, wie in diesem Artikel beschrieben, erteilt der Käufer ShoeFootprint oder den von ihm beauftragten Dritten die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, jeden Ort, an dem das Eigentum von ShoeFootprint gelagert ist, zu betreten, um es zurückzuholen.
  5. ShoeFootprint hat das Recht, die gekauften Produkte zurückzuhalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sobald die Zahlung erfolgt ist, liefert ShoeFootprint die Produkte innerhalb von 20 Werktagen.
  6. Alle Kosten und Schäden, die sich aus der Zurückhaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten des Käufers und müssen auf erstes Anfordern von ShoeFootprint ersetzt werden.

Artikel 12: Gewährleistung

  1. ShoeFootprint garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertrag, den Spezifikationen im Angebot, der Verwendbarkeit, der Solidität und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies gilt auch für Produkte, die für die Verwendung außerhalb der Niederlande bestimmt sind, sofern der Käufer ShoeFootprint schriftlich benachrichtigt hat.
  2. ShoeFootprint garantiert, dass alle Produkte authentisch sind, der Marke gehören, unter der sie angeboten werden, und sich in neuem Zustand befinden. ShoeFootprint bietet ausdrücklich keine gebrauchten Produkte an.

Artikel 13: Aussetzung und Auflösung

  1. ShoeFootprint hat das Recht, die Erfüllung von Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt.
  2. Darüber hinaus hat ShoeFootprint das Recht, den Vertrag mit dem Käufer ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht nachkommt.
  3. ShoeFootprint hat auch das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung aufzulösen, wenn die Umstände darauf hindeuten, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unangemessen ist.
  4. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen von ShoeFootprint gegen den Käufer sofort fällig. Wenn ShoeFootprint seine Verpflichtungen aussetzt, behält es seine gesetzlichen Ansprüche aus dem Vertrag.
  5. ShoeFootprint behält sich das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 14: Haftungsbeschränkung

  1. Wenn die Ausführung des Vertrags durch ShoeFootprint zu einer Haftung gegenüber dem Käufer oder einem Dritten führt, ist die Haftung auf die von ShoeFootprint im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von ShoeFootprint ist ferner auf die Versicherungssumme pro Vorfall und Jahr beschränkt.
  2. ShoeFootprint haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben.
  3. ShoeFootprint haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung der Produkte resultieren, wie in den bereitgestellten Wartungs- und Benutzerhandbüchern beschrieben.
  4. ShoeFootprint haftet nicht für Fehler, Unregelmäßigkeiten oder die Nichtverfügbarkeit seiner Website oder verlinkter Websites.
  5. ShoeFootprint übernimmt keine Garantie für die genaue oder rechtzeitige Zustellung von E-Mail-Inhalten, die in seinem Namen gesendet werden.
  6. Ansprüche gegen ShoeFootprint verjähren, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung schriftlich geltend gemacht werden.

Artikel 15: Höhere Gewalt

  1. ShoeFootprint haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie gesetzlich definiert.
  2. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Probleme mit Lieferanten, Transport, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Streiks und Internetausfälle.
  3. ShoeFootprint kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn die Umstände eintreten, nachdem es bereits zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet war.
  4. Beide Parteien können ihre Verpflichtungen während des Zeitraums höherer Gewalt aussetzen. Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag ohne Haftung auflösen.
  5. Wenn eine teilweise Erfüllung des Vertrags möglich ist, hat ShoeFootprint das Recht, dem Käufer den abgeschlossenen Teil in Rechnung zu stellen, der als separater Vertrag zu bezahlen ist.

Artikel 16: Risikoübergang

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht auf den Käufer über, sobald sich die Produkte im Besitz des Käufers befinden, d. h. sobald die Produkte an die vom Käufer angegebene Lieferadresse geliefert wurden.

Artikel 17: Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. ShoeFootprint geht sorgsam mit den personenbezogenen Daten von Käufern und Website-Besuchern um. Auf Anfrage wird ShoeFootprint der betroffenen Person Informationen zur Verfügung stellen.
  2. Wenn ShoeFootprint im Rahmen der Vereinbarung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen muss, richten sich diese Maßnahmen nach den vereinbarten Spezifikationen und berücksichtigen die Sensibilität der Daten, die verfügbare Technologie und die damit verbundenen Kosten.

Artikel 18: Beschwerden

  1. Wenn der Käufer mit den Produkten nicht zufrieden ist oder Beschwerden bezüglich des Vertrags hat, muss er ShoeFootprint so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage, nachdem das Problem aufgetreten ist, benachrichtigen. Beschwerden können über info.shoefootprint@gmail.com mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden.
  2. Beschwerden müssen ausreichend begründet und erläutert werden, damit ShoeFootprint sie bearbeiten kann.
  3. ShoeFootprint wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf die Beschwerde antworten.
  4. Beide Parteien werden gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

Artikel 19: Anwendbares Recht

  1. Alle Vereinbarungen zwischen ShoeFootprint und dem Käufer unterliegen niederländischem Recht.
  2. Im Falle von Unstimmigkeiten bei der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Sprachversion maßgebend. ShoeFootprint behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten zwischen ShoeFootprint und dem Käufer werden vom zuständigen Gericht in Amsterdam beigelegt, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.

Amsterdam, 18. Mai 2020

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